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Eltern, Elternbeirat und Schulkonferenz

Die Einbindung der Eltern in das schulische Leben und Arbeiten ist für unsere Schule sehr wichtig. Über die pflichtgemäßen Mitwirkungsorgane der Schule (Klassenbeiräte, Schulbeirat, Schulkonferenz) hinaus ist die Mitarbeit der Eltern bei vielen Anlässen von großer Bedeutung und sehr hilfreich.

Die Hessische Verfassung sagt im Artikel 56 ausdrücklich:

Die Erziehungsberechtigen haben das Recht die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen.

Elternmitbestimmung findet Ausdruck in

 

  • der Beteiligung an Elternabenden,

  • der Wahl der Elternvertreter in den verschiedenen Gremien,

  • der Beteiligung an verschiedenen Projekten, Feiern und Festen,

  • der in Eigenverantwortung geführten Schulbücherei

  • und nicht zuletzt in der Unterstützung des Schulvereins.

 

Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.

Die/der Vorsitzende des Schulelternbeirats hat u. a. dabei folgende Aufgaben:

 

1. Kooperation mit der Schulleitung

2. Einberufung und Leitung der Sitzungen des Schulelternbeirates (mindestens eine pro

     Schulhalbjahr)

3. Vorbereitung und Durchführung von Wahlen

4. Information der Elternschaft über wichtige Vorhaben

5. Vertretung der Elternschaft:

1. intern z. B. gegenüber Lehrern u./o. der Schulleitung

und                                                                  

2. extern z. B. gegenüber dem Kreiselternbeirat 

6. Mitorganisation von schulischen Veranstaltungen wie Bundesjugendspiele, Schulfest u. ä.

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